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1. Geltungsbereich, Vertragspartner & Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und der TFAH, Inhaber: Andreas Dechert der Torwart - Fußallakademie - Hessen / TFAH (nachfolgend bezeichnet mit „TFAH“).

1.2. TFAH erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt TFAH Leistungen in den Bereichen professionelles,- individuelles und kollektives Torwart und Fußballtraining, Fitness-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, Aus- u. Fortbildung von Trainern (einschließlich deren Betreuung) sowie Mannschaftsbetreuung. Die Leistungen von TFAH finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (v.a. täglichen oder wöchentlichen) Kursen/Einheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. sog. (Ferien – Camps) statt.

1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber TFAH.

 

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Alle Angebote von TFAH (insbesondere Torwart-und Fußalltrainings- sowie Fitness- und Athletik, Video & Trainings / Spielanalyse und Feriencamps) sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Anmelde/Teilnahmebestätigung durch TFAH zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht.

2.2. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste von TFAH, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot von TFAH vorliegt.

2.3. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden eine Rechnung auf Wunsch oder bedarf ausgestellt. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger Ferien- und/oder feiertagsbedingter Ausfälle (für die Nichtteilnahme gilt Ziffer 6.2.). Einzelkurse und Feriencamps werden dem Kunden nach Anmeldung und Anmeldebestätigung sofort fällig. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Gesamtkostenbeitrag der gebuchten angegebenen Leistungen zur Zahlung an TFAH fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Website/Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

3. Haftung von TFAH

3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):

3.1.1. Die Haftung von TFAH, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.1.2. Die unter 3.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht

– für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TFAH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TFAH beruhen;

– bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch TFAH einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

3.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist TFAH gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Training/Camps. etc.).

3.1.4. Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) Bei Gesundheitsgefärtung durch Pandemie/Epidemie der Teilnehmer/Übungsleiter/Trainer oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist TFAH zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt/Pandemie/Epidemie besteht seitens TFAH nicht.

3.1.5. TFAH hat das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl von Zwölf Teilnehmern vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.

3.1.6. TFAH haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden (Teilnehmern) zu Kursen und/oder Feriencamps oder der Unterbringung während Feriencamps, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt TFAH keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da TFAH etwa auch im Rahmen von Feriencamps ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt. Außerhalb der Einheiten, Kurse oder Camps übernimmt TFAH auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Teilnehmer/Kunden. Im Rahmen sog. Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.

3.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:

  • Soweit sich die Leistungen von TFAH auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet TFAH weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.

  • Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung von TFAH für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend.

  • Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von TFAH tätig, gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.
     

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