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AGB DER TORWART-FUSSBALLAKADEMIE-HESSEN                                                                   Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei    

1. Geltungsbereich, Vertragspartner & Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und der TFAH, Inhaber: Andreas Dechert der Torwart - Fußallakademie - Hessen / TFAH (nachfolgend bezeichnet mit „TFAH“).

1.2. TFAH erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt TFAH-Leistungen in den Bereichen professioneller, individueller und kollektiver Torwart und Fußballtraining, Fitness-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, Aus- und Fortbildung von Trainern (einschließlich deren Betreuung) sowie Mannschaftsbetreuung. Die Leistungen von TFAH finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (v.a. täglichen oder wöchentlichen) Kursen/Trainigseinheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. sog. Feriencamps statt.

1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber TFAH.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Alle Angebote von TFAH insbesondere in Gruppen oder im Einzel von Torwart und Fußalltraining sowie Fitness und Athletik, Video & Training / Spielanalyse und Feriencamps sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Anmelde-Teilnahmebestätigung durch TFAH zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht.

2.2. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste von TFAH, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot von TFAH vorliegt.

2.3. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden eine Rechnung auf Wunsch oder Bedarf ausgestellt. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger Ferien und/oder feiertagsbedingter Ausfälle (für die Nichtteilnahme gilt Ziffer 6.2.). Einzel- oder Gruppenkurse sowie Feriencamps werden dem Kunden nach Anmeldung und nach erhalt der Anmeldebestätigung wird der Gesamtkostenbeitrag sofort fällig. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Gesamtkostenbeitrag der gebuchten angegebenen Leistungen zur Zahlung an TFAH fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Website/Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

2.4. Bei verbindliche gebuchten Trainingseinheiten wie Einzel oder in Gruppenfördertraining ist nach Terminfestlegung und Absprach mit Herrn Dechert eine kurzfristige Absage des Teilnehmers am Trainingstag nicht gestattet, es sei denn der Teilnehmer legt eine Unsportlichkeitsbescheinigung vom Arzt am selben Tag vor. Sollte eine Absage des Teilnehmers weniger als 12 Stunden vor Trainings- oder Kursbeginn erfolgen, wird die vereinbarte Trainingszeit des Teilnehmers in Rechnung gestellt. Es wird als Trainingseinheit zugunsten der TFAH gewertet und abgerechnet.

2.5. Beim Talent-Fördertraining und Gruppen-Fördertraining-Pro können absagen des Teilnehmers am Trainingstag oder in der Trainingswoche durch Krankheit oder sonstige Verhinderung etc. nicht vergütet oder auf eine andere Trainingswoche verlegt werden. Es ist ein festgelegter Monatsbeitrag für vier Trainingseinheiten a. 90min pro Woche für Teilnehmer in verschiedenen Altersklassen/Jahrgängen. Die Einteilung der Altersklassen/Jahrgänge und Trainingstagen unterliegt im vollen Umfang der TFAH.

Den festgelegten Monatsbeiträgen mit 12-monatiger Mindestlaufzeitvertrag liegt bei 89,00€ und OHNE Vertrag bei 99,00€ je nach Vertragsabschluss/Vereinbarung für die Teilnehmer sind in vollerhöhe am Anfang des Monates bis zum 3 Werktag sofort fällig. Sollte der Monatsbeitrag verspätet gezahlt werden, können Zinsen oder Mahnkosten in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Teilnehmer im Folgemonat (gilt nur wenn kein Jahresvertrag abgeschlossen wurde) aus diversen Gründen nicht mehr teilnehmen wollen oder können, somit obliegt er einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Bei einem 12-monatiger Mindestlaufzeitvertrag/Jahresvertrag gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss bis zum letzten eines Monats vier Wochen im Voraus schriftlich per Post oder per E-Mail: info@torwart-fussballakademie.de bei dem Vertragspartner eingehen. 

** alle Preisangaben einschließlich der gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.

3. Haftung von TFAH

3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):

3.1.1. Die Haftung von TFAH, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.1.2. Die unter 3.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht

– für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TFAH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TFAH beruhen;

– bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch TFAH einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

3.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist TFAH gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Training/Camps. etc.).

3.1.4. Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) Bei Gesundheitsgefährdung durch Pandemie/Epidemie der Teilnehmer/Übungsleiter/Trainer oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist TFAH zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt, Pandemie, Epidemie, etc. besteht seitens TFAH nicht.

3.1.5. TFAH hat das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl von Zwölf (12) Teilnehmern vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Die entrichtete Kursgebühren werden dem Teilnehmer Gutgeschrieben und kann innerhalb von Zwölf (12) Monaten bei einem Ersatzkurs oder bei anderen Veranstaltungen der TFAH eingelöst und verrechnet werden. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren abzüglich 50% von den Gesamtkosten der betroffenen Veranstaltung bzw. Kurses erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.

3.1.6. TFAH haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden (Teilnehmern) zu Kursen und/oder Feriencamps oder der Unterbringung während Feriencamps, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt TFAH keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da TFAH etwa auch im Rahmen von Feriencamps ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt. Außerhalb der Einheiten, Kurse oder Camps übernimmt TFAH auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Teilnehmer/Kunden. Im Rahmen sog. Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.

3.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:

  • Soweit sich die Leistungen von TFAH auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet TFAH weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.
  • Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung von TFAH für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend.
  • Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von TFAH tätig, gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.

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